Handwerks-, Bau-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe in der Region.
Betriebshaftpflicht an Tätigkeiten und Projekte anpassen.
Haftungsrisiken entstehen aus den tatsächlichen Tätigkeiten eines Betriebs. Neue Leistungen, größere Projekte oder der Einsatz von Nachunternehmern können deshalb dazu führen, dass eine ältere Betriebsbeschreibung nicht mehr ausreicht.

Die Situation entscheidet, nicht eine Standardschablone.
Ralf Sieben betrachtet Betriebsart, Arbeitsabläufe und typische Schadenmöglichkeiten. Ziel ist eine nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibung und ein Schutz, der zum aktuellen Unternehmen passt.
Wann eine Prüfung hilfreich sein kann.
Ein erstes Gespräch dient der Orientierung. Ob eine Änderung sinnvoll ist, ergibt sich erst aus der konkreten Prüfung.
Gründer vor dem ersten Auftrag oder der Beschäftigung von Mitarbeitenden.
Unternehmen mit neuen Tätigkeiten, größeren Projekten oder geänderter Rechtsform.
Diese Themen gehören in die Beratung.
Betriebsbeschreibung
Alle ausgeübten Tätigkeiten und wesentlichen Nebenrisiken sollten korrekt benannt sein.
Personen- und Sachschäden
Deckungssummen und typische Folgeschäden werden passend zur Betriebsgröße eingeordnet.
Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden
Gerade bei Arbeiten an fremden Sachen sind konkrete Klauseln und Grenzen entscheidend.
Mitarbeiter und Partner
Beschäftigte, Subunternehmer, gemietete Sachen und Auslandstätigkeiten können den Bedarf verändern.
Drei nachvollziehbare Schritte.
Tätigkeiten beschreiben
Leistungen, Kunden, Einsatzorte und besondere Arbeitsweisen werden aufgenommen.
Haftungsszenarien prüfen
Typische Personen-, Sach- und Vermögensfolgen werden nach Relevanz sortiert.
Vertrag dokumentieren
Gewählter Umfang und anzeigepflichtige Veränderungen werden verständlich festgehalten.
Braucht jedes Unternehmen eine Betriebshaftpflicht?
Der Bedarf hängt von Tätigkeit und möglichen Haftungsfolgen ab. Für viele Betriebe ist sie grundlegend; bei beratenden Berufen kann zusätzlich oder stattdessen eine Vermögensschadenhaftpflicht relevant sein.
Sind freie Mitarbeiter automatisch mitversichert?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Vertragsgestaltung, Tätigkeit und rechtliche Einordnung der Zusammenarbeit müssen geprüft werden.
Wann muss eine neue Tätigkeit gemeldet werden?
Betriebliche Veränderungen sollten vor Aufnahme mit dem Versicherer abgestimmt werden, damit Betriebsbeschreibung und Risikoeinstufung aktuell bleiben.
Persönlich über Ihre Absicherung sprechen.
Ralf Sieben nimmt sich Zeit für vorhandene Verträge, offene Fragen und Ihre aktuelle Situation.
