Produktions-, Handels- und Handwerksbetriebe mit standortgebundenen Abläufen.
Betriebsunterbrechung anhand realer Fixkosten planen.
Nach einem versicherten Sachschaden kann der Betrieb stillstehen, obwohl Löhne, Miete und weitere Verpflichtungen weiterlaufen. Entscheidend ist, wie lange Wiederaufbau und Rückkehr zum normalen Umsatz tatsächlich dauern können.

Die Situation entscheidet, nicht eine Standardschablone.
Ralf Sieben verbindet die Sachversicherung mit den finanziellen Folgen eines Stillstands. Ertragslage, Fixkosten, Wiederanlauf und besondere Abhängigkeiten werden dabei gemeinsam betrachtet.
Wann eine Prüfung hilfreich sein kann.
Ein erstes Gespräch dient der Orientierung. Ob eine Änderung sinnvoll ist, ergibt sich erst aus der konkreten Prüfung.
Unternehmen, deren Umsatz von Maschinen, Räumen oder wenigen Schlüsselanlagen abhängt.
Betriebe mit längeren Lieferzeiten für Ersatzteile oder behördlichen Wiederanlaufanforderungen.
Diese Themen gehören in die Beratung.
Versicherter Auslöser
Die Unterbrechung muss grundsätzlich auf einem im Sachvertrag versicherten Schaden beruhen.
Ertrag und Fixkosten
Umsatz, variable Kosten und fortlaufende Verpflichtungen bilden die wirtschaftliche Grundlage.
Haftzeit
Wiederbeschaffung, Genehmigungen und Kundenrückgewinnung können mehr Zeit benötigen als der reine Wiederaufbau.
Abhängigkeiten
Engpassmaschinen, Zulieferer, Energie, IT oder ein einzelner Standort können den Stillstand verlängern.
Drei nachvollziehbare Schritte.
Abläufe analysieren
Kritische Räume, Anlagen und externe Abhängigkeiten werden identifiziert.
Finanzbedarf bestimmen
Fortlaufende Kosten und möglicher entgangener Betriebsgewinn werden plausibel eingeordnet.
Haftzeit festlegen
Die Dauer wird anhand realistischer Wiederherstellungs- und Wiederanlaufszenarien gewählt.
Wann leistet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Regelmäßig muss ein versicherter Sachschaden den Betrieb beeinträchtigen. Welche Gefahren, Kosten und Erträge umfasst sind, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag.
Was bedeutet Haftzeit?
Sie bezeichnet den maximalen Zeitraum, für den der Vertrag nach einem versicherten Schaden Leistungen vorsieht. Sie sollte nicht zu knapp bemessen sein.
Reicht die Inhaltsversicherung allein?
Sie ersetzt versicherte Sachwerte, deckt aber nicht automatisch alle finanziellen Folgen eines Stillstands. Beide Bereiche müssen aufeinander abgestimmt werden.
Persönlich über Ihre Absicherung sprechen.
Ralf Sieben nimmt sich Zeit für vorhandene Verträge, offene Fragen und Ihre aktuelle Situation.
