Stillstand finanziell abfedern

Betriebsunterbrechung anhand realer Fixkosten planen.

Nach einem versicherten Sachschaden kann der Betrieb stillstehen, obwohl Löhne, Miete und weitere Verpflichtungen weiterlaufen. Entscheidend ist, wie lange Wiederaufbau und Rückkehr zum normalen Umsatz tatsächlich dauern können.

Beratung zur Absicherung eines betrieblichen Stillstands
Persönliche Einordnung

Die Situation entscheidet, nicht eine Standardschablone.

Ralf Sieben verbindet die Sachversicherung mit den finanziellen Folgen eines Stillstands. Ertragslage, Fixkosten, Wiederanlauf und besondere Abhängigkeiten werden dabei gemeinsam betrachtet.

Für wen sinnvoll?

Wann eine Prüfung hilfreich sein kann.

Ein erstes Gespräch dient der Orientierung. Ob eine Änderung sinnvoll ist, ergibt sich erst aus der konkreten Prüfung.

01

Produktions-, Handels- und Handwerksbetriebe mit standortgebundenen Abläufen.

02

Unternehmen, deren Umsatz von Maschinen, Räumen oder wenigen Schlüsselanlagen abhängt.

03

Betriebe mit längeren Lieferzeiten für Ersatzteile oder behördlichen Wiederanlaufanforderungen.

Wichtige Prüfpunkte

Diese Themen gehören in die Beratung.

Versicherter Auslöser

Die Unterbrechung muss grundsätzlich auf einem im Sachvertrag versicherten Schaden beruhen.

Ertrag und Fixkosten

Umsatz, variable Kosten und fortlaufende Verpflichtungen bilden die wirtschaftliche Grundlage.

Haftzeit

Wiederbeschaffung, Genehmigungen und Kundenrückgewinnung können mehr Zeit benötigen als der reine Wiederaufbau.

Abhängigkeiten

Engpassmaschinen, Zulieferer, Energie, IT oder ein einzelner Standort können den Stillstand verlängern.

So läuft es ab

Drei nachvollziehbare Schritte.

01

Abläufe analysieren

Kritische Räume, Anlagen und externe Abhängigkeiten werden identifiziert.

02

Finanzbedarf bestimmen

Fortlaufende Kosten und möglicher entgangener Betriebsgewinn werden plausibel eingeordnet.

03

Haftzeit festlegen

Die Dauer wird anhand realistischer Wiederherstellungs- und Wiederanlaufszenarien gewählt.

Häufige Fragen

Vor dem ersten Gespräch.

Eigene Frage stellen

Wann leistet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Regelmäßig muss ein versicherter Sachschaden den Betrieb beeinträchtigen. Welche Gefahren, Kosten und Erträge umfasst sind, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag.

Was bedeutet Haftzeit?

Sie bezeichnet den maximalen Zeitraum, für den der Vertrag nach einem versicherten Schaden Leistungen vorsieht. Sie sollte nicht zu knapp bemessen sein.

Reicht die Inhaltsversicherung allein?

Sie ersetzt versicherte Sachwerte, deckt aber nicht automatisch alle finanziellen Folgen eines Stillstands. Beide Bereiche müssen aufeinander abgestimmt werden.

Direkt aus Wegberg

Persönlich über Ihre Absicherung sprechen.

Ralf Sieben nimmt sich Zeit für vorhandene Verträge, offene Fragen und Ihre aktuelle Situation.

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