Energieanlage schützen

Photovoltaikanlagen vollständig in den Schutz einordnen.

Eine Photovoltaikanlage verändert Wert und Technik eines Gebäudes. Module, Wechselrichter, Speicher und mögliche Ertragsausfälle sollten deshalb sowohl mit dem Gebäude- als auch mit dem Haftpflichtschutz abgestimmt werden.

Wohnhaus mit moderner Technik als Symbol für Photovoltaikversicherung
Persönliche Einordnung

Die Situation entscheidet, nicht eine Standardschablone.

Gemeinsam wird geklärt, welche Bestandteile vorhanden sind, welche Leistungen bereits über bestehende Verträge gelten und ob ein eigener Baustein oder Vertrag erforderlich ist.

Für wen sinnvoll?

Wann eine Prüfung hilfreich sein kann.

Ein erstes Gespräch dient der Orientierung. Ob eine Änderung sinnvoll ist, ergibt sich erst aus der konkreten Prüfung.

01

Hauseigentümer vor Installation oder Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage.

02

Betreiber mit Batteriespeicher, Wallbox oder nachträglich erweiterter Anlage.

03

Vermieter und kleinere Gewerbebetriebe mit eigener Stromerzeugung am Gebäude.

Wichtige Prüfpunkte

Diese Themen gehören in die Beratung.

Anlagenbestandteile

Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Speicher und weitere Technik werden vollständig erfasst.

Sachschäden

Feuer, Sturm, Überspannung, Bedienfehler, Diebstahl und Tierbiss können je nach Lösung relevant sein.

Ertragsausfall

Nach einem versicherten Sachschaden können entgangene Erträge für einen Zeitraum berücksichtigt sein.

Haftung und Gebäude

Betreiberhaftpflicht und Wohngebäudevertrag müssen mit Nutzung und Einspeisung zusammenpassen.

So läuft es ab

Drei nachvollziehbare Schritte.

01

Technik aufnehmen

Anlagengröße, Komponenten, Wert, Montageort und Nutzung werden dokumentiert.

02

Bestehenden Schutz prüfen

Gebäude- und Haftpflichtvertrag werden auf bereits enthaltene Leistungen abgeglichen.

03

Lücken schließen

Nur fehlende oder nicht ausreichende Bausteine werden gezielt ergänzt.

Häufige Fragen

Vor dem ersten Gespräch.

Eigene Frage stellen

Ist die Photovoltaikanlage in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

Das ist vom Vertrag und von der korrekten Meldung der Anlage abhängig. Umfang, Gefahren und Entschädigungsgrenzen müssen konkret geprüft werden.

Was ist mit einem Batteriespeicher?

Ein Speicher sollte mit Wert, Standort und technischer Einbindung ausdrücklich erfasst sein. Nicht jeder ältere Vertrag berücksichtigt moderne Komponenten automatisch.

Kann Ertragsausfall versichert werden?

Je nach Lösung kann ein Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden eingeschlossen werden. Zeitraum, Berechnung und Grenzen ergeben sich aus dem Vertrag.

Direkt aus Wegberg

Persönlich über Ihre Absicherung sprechen.

Ralf Sieben nimmt sich Zeit für vorhandene Verträge, offene Fragen und Ihre aktuelle Situation.

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